Seite 6 2.1.4. Nach der dargelegten Ausgangslage muss nachfolgend geprüft werden, ob sich die Verhältnisse seit dem Bauabschlag mit hinreichender Bedeutung verändert haben. Insofern ist neben der Frage, ob sich die Rahmenbedingungen geändert haben (vgl. nachfolgend die Abschnitte „Rodungsgesuch“ und „Hauslänge“) zunächst zu klären, ob das Bauprojekt Nr. 0004 und das im Jahr 2017 vom Beschwerdeführer eingereichte Bauprojekt identisch sind oder nicht.