Zudem sei der vormals rechtmässig bewilligte Zustand weder herzustellen, was hauptsächlich eine Verkürzung der Süd- und Nordfassade um 2.12 Meter gegenüber dem Wald und eine Reduktion der Flächen auf das gesetzlich zulässige Höchstmass bedingen würde. Für die Ausarbeitung eines bewilligungsfähigen Baugesuchs und die Rückbaumassnahmen wurde eine Frist von einem Jahr ab Rechtskraft des Entscheides gesetzt (act. 16.2/5 S. 5). Am 7. Mai 2013 nahm auf Stufe Gemeinde die BBK zum jüngsten Projektänderungsgesuch Stellung und entschied, dass der Baustopp vom 10. Januar 2013 bis zum Vorliegen eines bewilligten Rückbauprojekts bestehen bleibe (act.