1. Der Rekursentscheid des Departementes Bau und Volkswirtschaft vom 6. August 2018 betreffend Rekurs von A._____ gegen den Nichteintretensentscheid des Amtes für Raum und Wald vom 12. Dezember 2017 und den Nichteintretensentscheid der Baukommission Baukommission B. ______ vom 10. Januar 2018 betreffend Umbau und Umnutzung Wohnhaus, Parz. Nr. 0001 , sei aufzuheben und es sei die Angelegenheit an die Erstinstanzen zur Prüfung des durch den Rekurrenten eingereichten Baugesuchs zurückzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt