4. 4.1 Die Vorinstanz kommt im angefochtenen Entscheid zum Schluss, dass es zwar nachvollziehbar sei, dass die Beschwerdeführerin aufgrund ihrer Schwangerschaft nicht mehr in der Lage gewesen sei, ihre Erwerbstätigkeit weiterzuführen. Dies ändere jedoch nichts daran, dass sie ihre Erwerbstätigkeit freiwillig aufgegeben habe. Es möge sein, dass sie von ihrem Arbeitgeber schlecht beraten worden sei, jedoch wäre es ihr zuzumuten gewesen, sich vor ihrer Kündigung nach ihren Rechten zu erkundigen.