Keinesfalls dient Ziff. 6e jedoch als Freipass, um die in Ziff. 6a gewährte Anzahl der Schiesshalbtage durch ausserordentliche private Sportschiessen beliebig zu erhöhen, wobei ein 10-tägiges Schützenfest, welches schon lange im Voraus bekannt und geplant ist, ohnehin nicht als „ausserordentliches“ (unvorhergesehenes) Schiessen qualifiziert werden könnte.