a. Es werden maximal 16 Schiesshalbtage pro Jahr bewilligt. Darin sind folgenden Schiessen enthalten: Obligatorisches Bundesprogramm, Feldschiessen, Vereinstrainings, Vorübungen zu Bundesübungen, Wettkämpfe, Jungschützenkurse. Vereinsübungen und Jungschützenkurse sind möglichst zu kombinieren. b. Die Schiessen sind nach Möglichkeit montags bis freitags sowie samstagvormittags durchzuführen. c. Die Schusszahl insgesamt darf jährlich 24‘000 nicht überschreiten.