b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. c) der Beschwerdegegnerin: 1. Das Urteil des Departements Bau und Volkswirtschaft vom 6. Dezember 2017 sei in allen Punkten zu bestätigen. 2. Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen. Sachverhalt