5. Zustellung an die Beschwerdeführer, den Beschwerdegegner über dessen Anwalt, die Vorinstanz sowie die Vorvorinstanz über deren Anwalt. Seite 10 Im Namen der 4. Abteilung des Obergerichts Der Obergerichtspräsident: Der Gerichtsschreiber: lic. iur. Ernst Zingg lic. iur. Daniel Hofmann versandt am: 07.02.19 Seite 11