6. Zusammenfassend ist die Beschwerde daher gutzuheissen und die Sache zu neuer Prüfung und materieller Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Dabei sind die Beschwerdeführer mit allen Rügen zuzulassen, welche zu einer Verweigerung des Bauvorhabens bzw. Aufhebung des angefochtenen Entscheids führen könnten.