Die Rechtsprechung des Bundesgerichts erscheint zwar in Bezug auf Nachbarn im Baubewilligungsverfahren ziemlich grosszügig und birgt auch ein gewisses Missbrauchspotential von ungerechtfertigten Bauverzögerungen. Dennoch erscheint diese nicht als unangemessen, da bei erhöhten Legitimationsanforderungen der Nachbarn das Risiko bestünde, dass Bewilligungen rechtlich umstrittener Bauvorhaben weitgehend einer Kontrolle durch die übergeordneten Instanzen entzogen wären.