Insbesondere habe auch die Baudirektion des Kantons Appenzell A.Rh. in einem Entscheid vom 21. April 2005 (ähnliches Baugesuch auf dem Grundstück Nr. 001) ihre Legitimation bejaht. Wenn wie vorliegend die Anstösser mittels Verneinung der Legitimation von einem Verfahren ausgeschlossen würden, werde der Willkür der Baubewilligungsbehörden Tür und Tor geöffnet. Das Bauvorhaben sei von ihrer Parzelle aus voll sichtbar, wobei nicht relevant sei, ob Bäume oder Sträucher zwischen den Grundstücken lägen.