Durch die Verletzung des reglementarischen Strassenabstands würden die Nutzungsmöglichkeiten ihres Grundstücks erheblich eingeschränkt. Das umstrittene Bauvorhaben, vorerst als Wintergarten, später als Pergola und dann als überdachter Sitzplatz und heute als Anbau bezeichnet, beschäftige sie schon seit rund 13 Jahren. Ihre Einsprache- und Beschwerdeberechtigung sei bisher vier Mal bestätigt worden. Insbesondere habe auch die Baudirektion des Kantons Appenzell A.Rh. in einem Entscheid vom 21. April 2005 (ähnliches Baugesuch auf dem Grundstück Nr. 001) ihre Legitimation bejaht.