Zudem wird die Parzelle Nr. 001 von einer kommunalen Aussichtsschutzzone überlagert. Die Parzellengrenze verläuft im westlichen Bereich in der Mitte eines Seitenarms der Bergstrasse, welche in diesem Bereich nicht ausparzelliert ist. A1___ und A2___ sind Grundeigentümer der benachbarten Parzelle Nr. 003 mit dem Wohnhaus Assek. Nr. 004, welche östlich in der erwähnten Strassenmitte direkt an die Parzelle Nr. 001 anstösst.