Seite 6 3.4 Mangels Verfügungscharakter des Schreibens des Bausekretariats vom 19. Mai 2017 war dagegen kein Rekurs zulässig, womit der Gemeinderat B___ nicht auf den Rekurs vom 10. Juli 2017 hätte eintreten dürfen. Der Gemeinderat hat den Rekurs jedoch mit Entscheid vom 9. Oktober 2017 abgewiesen und eine letzte Frist von 30 Tagen zum Rückbau gesetzt. Gleichzeitig hat er (erneut) die Ersatzvornahme angedroht.