H. Am 31. August 2018 teilte der Beschwerdeführer schriftlich mit, dass er seinem Anwalt gekündigt habe und er auf eine mündliche Verhandlung verzichte. Mit Schreiben vom Seite 3 7. September 2018 reichte er eine Replik ein, wozu der Gemeinderat B___ mit Schreiben vom 24. September 2018 Stellung nahm.