Bei diesem Baum befinden sich eine Gartenanlage und ein befestigter Sitzplatz, welche den Bewohnern der anstossenden Bauzone dienen und wofür gemäss aktueller Aktenlage keine Baubewilligung vorliegt. Mit Entscheid vom 16. November 2016 und 1. Dezember 2016 verweigerten das Amt für Raum und Wald, Abteilung Raumentwicklung, und die Baubewilligungskommission B___ die nachträgliche Bewilligung für den Sitzplatz und der Umgebungsgestaltung. Die Baubewilligungskommission B___ (im Folgenden BBK) ordnete im Entscheid vom 1. Dezember 2016 zudem den Rückbau bis Ende März 2017 an. Diese Entscheide erwuchsen unangefochten in Rechtskraft.