1. Die Beschwerde von A1___ sowie von A2___ und A3___ wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 2‘500.-- werden im Umfang von je einem Drittel und damit von je Fr. 833.35 dem Beschwerdeführer 1, den Beschwerdeführern 2 und der Beigeladenen 3 auferlegt, wobei die Beschwerdeführer für ihre Anteile solidarisch haften. Der Kostenvorschuss von Fr. 2‘500.-- wird den Beschwerdeführern angerechnet. Die Gerichtskasse hat den Beschwerdeführern Fr. 833.35 zurückzuerstatten.