Seite 6 Streitgegenstand gebunden (ISABELLE HÄNER, Die Beteiligten im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 2000, Rz. 315). Daher darf sie keine eigenen Anträge stellen, die über diejenigen der Hauptparteien hinausgehen. Hingegen kann die Beigeladene 3 Verteidigungsmittel vorbringen, auf die sich die Hauptparteien nicht berufen (ISABELLE HÄNER, a.a.O., N. 313).