B. Mit Baugesuch vom 22. September 2016 beantragte die Stiftung "B___“ bei der Baubewilligungskommission C1___ u.a. die Nutzungsänderung der Bauten Assek. Nrn. 002 und 003 in ein Asyl-Durchgangszentrum. Dagegen erhob C2___, Grundeigentümer der an die Flurgenossenschaftsstrasse anstossenden Parzelle Nr. 225, Einsprache. Ebenfalls Einsprache erhoben A1___, A2___ und A3___ sowie M1___ und M2___, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der an die Strasse angrenzenden Parzellen Nrn. 005, Nr. 006 und 007, alle vertreten durch RA AA___.