d) der Beigeladenen 3: 1. Der Rekursentscheid des Departements Bau und Volkswirtschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden vom 11. April 2018 sei vollumfänglich aufzuheben und die Beschwerde der Beschwerdeführer 1 - 3 somit zu schützen. 2. Eventualiter sei die beantragte Baubewilligung befristet auf 5 Jahre zu erteilen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin. Sachverhalt