Richtplan 2019, S. 62). In zeitlicher Hinsicht ist, mit Blick auf die Verkehrsbelastung auf dem gesamten Nationalstrassennetz, erst langfristig mit dem Bau der Umfahrungsstrasse zu rechnen. Bereits heute (eventuell) benötigtes Land zu erwerben, ist deshalb nicht mit Art. 65 Abs. 1 lit. a BGBB vereinbar. 2.3. Erwerb durch das Gemeinwesen gestützt auf Art. 65 Abs. 1 lit. b BGBB 1 https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-68888.html. 2 https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen/strassenfinanzierung/naf/zukunftgerichtetesnationalstrassennetz/neb-strecken.html.