2.2.6. Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass die Erwerbsbewilligung auch deshalb nicht erteilt werden kann, weil sich das Projekt „Umfahrung A___“ noch zu wenig konkretisiert hat. In räumlicher Hinsicht ist ungewiss, ob dereinst die Süd- oder Nordvariante realisiert werden soll. Der Umstand, dass die Nordvariante im Richtplantext seit der Nachführung 2015 nicht mehr erwähnt wird, deutet darauf hin, dass aktuell die Südvariante im Vordergrund steht (act. 5/9; Richtplan 2019, S. 62).