Die Gemeinde A___ sei dazu nicht berechtigt, zumal sie weder Kantonsnoch Bundesinteressen vertrete. Für den Bund wiederum dürfte, mit Blick auf die Verkehrsbelastung und die verkehrlichen Engpässe auf dem gesamten Nationalstrassennetz, die Umfahrung A___ keine Priorität haben. Mit einer Realisierung der Umfahrung innerhalb der nächsten 40 Jahre sei nicht zu rechnen. Hinzuweisen bleibe, dass die Gemeinde A___ mit Schreiben vom 18. Mai 2011 noch die Streichung der Umfahrung A___ (Süd- und Nordvariante) aus dem Richtplan beantragt habe.