Erste Studien zu diesem Projekt seien im Jahre 2002/2003, im Zuge der Projektierung der Umfahrung Herisau, in Auftrag gegeben worden. Im Jahre 2006 seien die „Südumfahrung A___“ sowie die Variante „Nordumfahrung A___“ im kantonalen Richtplan aufgenommen worden, wobei die Nordumfahrung über das Grundstück Nr. 01 verlaufe. Am 12. Februar 2017 habe das Schweizer Stimmvolk den Bundesbeschluss über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr angenommen.