Gegen den Beschluss der Bodenrechtskommission erhob die Beschwerdeführerin am 31. Mai 2018 Beschwerde beim Obergericht (act. 1). Dieses stellte mit Verfügung vom 1. Juni 2018 den übrigen Verfahrensbeteiligten die Beschwerde zur freiwilligen Stellungnahme zu (act. 3). Die Stellungnahme des Beigeladenen 3 (Tiefbauamt) erfolgte am 18. Juni 2018 (act. 4) und jene der Vorinstanz am 25. Juli 2018 (act. 8). Der Beigeladene 1 (Pächter) verzichtete stillschweigend und die Beigeladene 2 (kantonale Aufsichtsbehörde) ausdrücklich auf eine Stellungnahme (act. 6).