__ Nr. 01, zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gestützt auf Art. 65 BGBB in Aussicht zu stellen, verbunden mit einer angemessenen Pflicht zur Rückveräusserung des Grundstücks Nr. 01. 4. Subeventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Vorinstanz. b) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdeführerin. c) des Beigeladenen 1: (keine Anträge) d) der Beigeladenen 2: (keine Anträge)