a) der Beschwerdeführerin: 1. Dispositiv Ziff. 2 und 3 des Beschlusses der Bodenrechtskommission des Kantons Appenzell Ausserrhoden vom 30. April 2018 sei aufzuheben. 2. Die Bewilligung für den Erwerb des landwirtschaftlichen Grundstücks Grundbuch A___ Nr. 01, durch die Einwohnergemeinde A___ zum vereinbarten Preis von Fr. 295'000.-- zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gestützt auf Art. 65 BGBB sei in Aussicht zu stellen. 3. Eventualiter sei die Bewilligung für den Erwerb des landwirtschaftlichen Grundstücks Grundbuch A___ Nr. 01, zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gestützt auf Art.