1. Die Beschwerde der A___ AG wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 2‘500.-- werden im Umfang von je einem Drittel und damit von je Fr. 833.35 der Beschwerdeführerin, dem Beigeladenen 3 und den Beigeladenen 4 auferlegt, wobei die Beigeladenen 3-4 für ihre Anteile solidarisch haften. Der Kostenvorschuss von Fr. 2‘500.-- wird der Beschwerdeführerin angerechnet. Die Gerichtskasse hat der Beschwerdeführerin Fr. 1‘666.65 zurückzuerstatten.