Seite 26 Baubewilligungskommission offen gestanden wäre, von der Beschwerdegegnerin ergänzende Unterlagen zu verlangen. Diese Ansicht scheinen im Übrigen auch die Beschwerdeführerin und die Beigeladenen 3-4 zu teilen, sind diese doch ebenfalls der Ansicht, dass die massgeblichen Eckpunkte des Betriebs- und Sicherheitskonzepts als Auflagen in die Baubewilligung aufzunehmen sind.