Seite 2 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführerin: 1. Der Rekursentscheid des Departements Bau und Volkswirtschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden vom 11. April 2018 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Eventualiter sei die beantragte Baubewilligung befristet auf 5 Jahre zu erteilen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen.