Im Betreuungs- und Betriebskonzept des Migrationsamts St. Gallen vom 27. Juni 2016 ist in den Ziffern 2.1-2.9 klar ersichtlich, wie die Betriebsführung und die Sicherheit des Zentrums gewährleistet werden soll. Zudem hat die Beschwerdegegnerin in der Stellungnahme vom 15. Dezember 2016 die wichtigsten Punkte des Konzepts erläutert (act. 9/I20/26). Die Beschwerdeführerin hat nicht substantiiert, inwiefern die Konzepte von St. Gallen den Verhältnissen in A___ entgegenstehen und welche Anforderungen spezifisch für den „D___“ notwendig sind.