13 VwVG). Zudem wurden im Verlauf des Bewilligungsverfahrens die eingereichten Konzepte von der Baubewilligungskommission nicht bemängelt, auch wenn am Einspracheaugenschein von der Beschwerdegegnerin angepasste Dokumente in Aussicht gestellt wurden. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen wäre es deshalb an der Baubewilligungskommission A___ gewesen, die Beschwerdegegnerin vorgängig zu ermahnen und auf die Folgen einer Pflichtversäumnis aufmerksam zu machen, wenn sie ein angepasstes Betriebs- und Sicherheitskonzept als „Killerkriterium“ für die Erteilung Baubewilligung erachtet hätte.