All diese Unterlagen würden eine Fülle von allgemeinen Informationen an unterschiedlichste Adressaten enthalten. Es sei schlicht nicht nachvollziehbar, wie eine kommunale Baubewilligungsbehörde aus dieser Fülle von Unterlagen und Informationen, die in keiner Weise auf das konkrete zur prüfende Bauvorhaben ausgelegt seien, die nötigen Anforderungen und Anweisungen herauslesen sollte, um hinreichend konkrete Auflagen formulieren zu können, die letztlich rechtlich selbständig durchsetzbar sein müssten. Damit würde sie ihr Ermessen überschreiten.