Die Betriebsführung mit den entsprechenden Sicherheitsmassnahmen sei zwingende Voraussetzung zur Erteilung einer Baubewilligung. Es liege im konkreten öffentlichen Interessensbereich einer Standortgemeinde als verfügende Behörde, von der Bauherrschaft ein die Sicherheit wahrendes Betriebskonzept zu verlangen. Es müsse zwingend dafür gesorgt werden, dass die Bevölkerung, namentlich die Nachbarn, wissen, dass ein Sicherheitskonzept bestehe sowie dass die Benützung der öffentlichen Infrastrukturanlagen geregelt sei. Es stelle eine Rechtsverletzung von Art.