Im vorliegenden Fall kann daher auf den Antrag der Beigeladenen 2-4 eingetreten werden, die Baubewilligung sei auf 5 Jahre zu befristen, obwohl die Beschwerdeführerin diesen Punkt nicht thematisiert hat. Soweit die Beigeladenen 2-4 in diesem Verfahren auch die Zonenkonformität und die technische Erschliessung bestreiten lassen, sind diese Punkte im Folgenden ebenfalls zu behandeln, da es sich dabei um Verteidigungsmittel handelt, auf welche sie sich berufen können und welche den Streitgegenstand nicht ausdehnen. Der Beigeladene 1 wurde zur Gehörswahrung ebenfalls in das Verfahren einbezogen, da der angefochtene Entscheid