(im Folgenden: Beigeladener 1) ging keine Vernehmlassung ein. Mit Schreiben vom 25. Juni 2018 und 27. Juni 2018 nahmen das Departement Bau und Volkswirtschaft (im Folgenden: Vorinstanz) sowie die Stiftung B___ (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) mit den eingangs erwähnten Rechtsbegehren zur Beschwerde Stellung.