A.7 Am 29. April 2016 reichte A___ eine Rekursergänzung ein und beantragte in Ziff. 4, dass Ziff. 8 des Beschlusses der Gemeinde vom 6. April 2016 dahingehend zu interpretieren sei, dass die jährliche Zahnsteinentfernung samt Kontrolle durch den Zahnarzt vom 13. April 2016 im Betrag von Fr. 155.--, für welche er einen Kostenvoranschlag eingegeben habe, zu übernehmen sei. Weiter sei die Behandlung vom 19. April 2016 im Betrag von Fr. 390.60, für welche er ebenfalls einen Kostenvoranschlag eingegeben habe, zu übernehmen.