a. Vorweg gilt es festzuhalten, dass das Vorgehen der Gemeinde durchaus legitim erscheint, die zahlreichen von der Beschwerdeführerin eingereichten Gesuche um Kostenrückerstattung bzw. -übernahme zu sammeln und schliesslich gemeinsam an einer einzigen Gemeinderatssitzung zu behandeln. Es kann von der Gemeinde schon vom Arbeitsablauf her und damit aus praktischen Gründen gar nicht erwartet werden, dass sie nach jedem einzelnen Gesuch um eine Kostenübernahme unverzüglich einen Entscheid fällt.