29) mitteilte, dass sie nach der Entgegennahme des Diploms Bachelor of Arts HSG in International Affairs Anspruch auf Stipendien ab 1. Oktober 2016 erlangt habe. Dass die Gemeinde unter diesen Umständen keinen Anlass sah, das Gesuch um Übernahme der Semestergebühren als besonders dringlich zu behandeln (sondern wohl vielmehr verständlicherweise davon ausging, das Gesuch um Kostenübernahme habe sich mit der Stipendienzusage erledigt), ist nachvollziehbar.