2.6 Semesterrechnung Uni SG Im angefochtenen Entscheid der Vorinstanz wird in diesem Zusammenhang angeführt, es handle sich bereits um die zweite Rechtsverweigerungsbeschwerde im Zusammenhang mit der in Frage stehenden Semesterrechnung. Der Gemeinde könne aber klar keine Rechtsverweigerung vorgeworfen werden. Auch dieser Entscheid ist zu bestätigen: