1. Die Beschwerde von A___ wird insoweit teilweise gutgeheissen und der angefochtene Entscheid des Departementes Gesundheit und Soziales vom 24. November 2016 insoweit aufgehoben, als der Gemeinderat B___ angewiesen wird, in Bezug auf • die Prämienrechnung der Haushaltversicherung • den April-Anteil der AHV-Beitragsrechnung vom 10. Juni 2016 • die Bezahlung der Zahnarztkosten umgehend einen Entscheid zu fällen. 2. Der angefochtene Entscheid des Departementes Gesundheit und Soziales vom 24. November 2016 wird dahingehend korrigiert, als in Bezug auf • die Prämienrechnung der Assekuranz • den Grundbedarf