Seite 12 Rechtsverweigerungsbeschwerde vom 10. August 2016 in Bezug auf diesen Punkt nicht abschreiben. Zwar hat der Beschwerdeführer gegenüber der Gemeinde vor Erhebung der Rechtsverweigerungsbeschwerde keine Mahnung in Bezug auf die ausstehenden Zahnarztkosten ausgesprochen.