8 dahingehend zu interpretieren sei, dass die dem Sozialamt angemeldete jährliche Zahnsteinentfernung samt Kontrolle durch den Zahnarzt wie bis anhin auf Anmeldung an das Sozialamt zu übernehmen sei.53 In der Stellungnahme der Gemeinde vom 24. Juni 2016 zum Rekurs stellte sie den baldigen Entscheid über die Kostenübernahme in Aussicht.54 Am 10. August 2016 erhob A___ Rechtsverweigerungsbeschwerde beim DGS mit dem Antrag, die Gemeinde habe die geschuldeten Beträge zu überweisen.55 Mit Entscheid vom 24. November 2016 schrieb das