1 der Verfügung lediglich dahingehend, dass ihm ab 1. April 2016 der Lebensbedarf einer alleinstehenden Person auszuzahlen sei.42 Rechtskräftig ist somit der Grundbedarf vom 5. Februar 2016 bis 31. März 2016 auf der Basis eines 2-Personenhaushaltes. Eine allfällige Nachzahlung ist daher erst nach Abschluss des Rekursverfahrens möglich, da der Grundbedarf aufgrund des Gesagten Gegenstand des Rekursverfahrens bildet.