Seite 9 diverser Rechtsmittelverfahren bewusst, dass der Beschwerdeführer (auch) die Prämien der Haushaltversicherung bezahlt haben will. Es rechtfertigt sich daher, den angefochtenen Entscheid der Vorinstanz vom 24. November 2016 insoweit aufzuheben, als der Gemeinderat B___ angewiesen wird, in Bezug auf die Prämienrechnung der Haushaltversicherung umgehend einen Entscheid zu fällen.