30 Act. 2 31 Act. 9.2 32 Vgl. zum Beizug von Tatsachen, von denen der Richter aus Drittprozessen Kenntnis hat: Urteil des Bundesgerichts 4A_37/2014 vom 24. Juni 2014 E. 2.4.1; Verfahren ERV 18 25: act. 2.12/1 33 Act. 9.2 34 CAVELTI/VÖGELI, Verwaltungsgerichtsbarkeit im Kanton St. Gallen - dargestellt an den Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, 2. Aufl. 2003, Rz. 1207 Seite 8 der Vorinstanz – von Abschreibung zu Nichteintreten – als zulässig, zumal damit kein Entscheid in der Sache verbunden ist.