Er hat aber im Rekurs vom 18. April 2016 beantragt, es sei ihm ab 1. April 2016 der Lebensbedarf einer alleinstehenden Person – und damit ohne einen Kostenanteil für C___ – auszuzahlen.32 Der Gemeinde lag an der Sitzung vom 6. April 2016 die Rechnung der Assekuranz AR vom 15. Januar 2016 über das ganze Jahr vor.33 Aufgrund des Rekurses war nur der Kostenanteil Februar/März 2016 unbestritten, nicht aber derjenige für den April 2016.