Die Gemeinde bestreitet jedoch den Erhalt des im Schreiben vom 21. Juni 2016 geforderten Kontoauszugs.29 Der vorliegende E-Mail Ausdruck vom 7. Juli 2016 stellt – unabhängig davon, dass die Kontonummern des verlangten und eingereichten Kontos nicht ganz übereinstimmen (CH97… und CH70…) und dass offenbar nicht die gesamte gewünschte Übersichtsdauer (statt ein Jahresüberblick lediglich 1 Monat) eingereicht wurde – keinen genügenden Beweis für die