17 Act. 1 18 Act. 6.1 19 Act. 2 20 KIENER/RÜTSCHE/KUHN, Öffentliches Verfahrensrecht, 2. Aufl. 2015, Rz. 1279f 21 Act. 2; KIENER/RÜTSCHE/KUHN, a.a.O., Rz. 1250 22 Vgl. https://www.ari-ag.ch/ Seite 6 betreffend Fristerstreckungen ebenfalls als Empfänger erhielt.23 Zu jenem Zeitpunkt brachte er gegen das Vorgehen der Vorinstanz nichts Gegenteiliges vor, weshalb die erst jetzt erhobene Rüge als rechtsmissbräuchlich erscheint.