Dem ist entgegenzuhalten, dass für die Verwaltung des Kantons und die Verwaltung der meisten Ausserrhoder Gemeinden die AR Informatik AG Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie erbringt.22 Unter anderem stellt sie ein Netzwerk zur Verfügung, welches den Amtsstellen einen gesicherten Datenaustausch per E-Mail untereinander ermöglicht. Auf dieser Grundlage ist die gängige Praxis im Verwaltungsverfahren, einfache prozessuale Anträge – wie beispielsweise Fristerstreckungsgesuche – verwaltungsintern per E-Mail zu stellen und zu beantworten, als zulässig zu erachten.